
Nachricht an die Ausbildungsbetriebe der Abteilung Medizin und Verwaltung
Krefeld, 19.02.2021
An die Ausbildungsbetriebe der Auszubildenden
am Berufskolleg Vera Beckers
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, liebe Auszubildenden,
gemäß den Vorgaben des Schulministeriums vom 11. Februar 2021 werden wir den Unterricht unserer Abschlussklassen ab dem 22.02.2021 nach geltendem Stundenplan wieder in Präsenzform aufnehmen.
Dazu gibt es Prioritätenvorgaben. Die Abschlussklassen mit den frühesten Prüfungsterminen müssen demnach als Erstes in den Präsenzunterricht kommen. Somit ergibt sich folgende Einteilung der Klassen:
Ab dem 22.02.2021:
Zahnmedizinische Fachangestellte:
AZF81 Montag und Mittwoch ´
AZF82 Dienstag und Donnerstag
AZF83 Dienstag und Donnerstag
Medizinische Fachangestellte:
AMF81 Montag und Mittwoch
AMF82 Dienstag und Donnerstag
AMF83 Mittwoch und Freitag
Die Abschlussklassen dieser Bildungsgänge werden in geteilten Gruppen parallel unterrichtet, um einerseits dem Infektionsschutz Rechnung zu tragen und um andererseits die zur Verfügung stehende Zeit bis zur Abschlussprüfung im Präsenzunterricht intensiv zu nutzen.
Dieser Präsenzunterricht muss in den Abschlussklassen des dualen Systems laut Vorgabe des Schulministeriums 3 Wochen vor dem Prüfungstermin beendet werden und wird dann wieder als Distanzunterricht fortgeführt.
Die betroffenen Klassen werden über die Klassenleitungen informiert. Das gilt auch für die Abschlussklassen der Bildungsgänge Sport- und Fitnesskaufleute sowie Kaufleute im Gesundheitswesen, die in der nächsten Woche den Beginn des Präsenzunterrichts erfahren.
Alle anderen Klassen des 1. und 2. Ausbildungsjahres in den oben genannten Ausbildungsberufen werden bis auf Weiteres im Distanzunterricht mit den bekannten Medien beschult.
Um diese für das Lernen sinnvolle Mischung aus Selbstarbeitsphasen und Unterrichtsphasen mittels Videokonferenzen anbieten zu können, müssen ab dem 1. März 2021 wieder alle Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz und laut Stundenplan für den Unterricht an beiden Berufsschultagen freigestellt werden.
Weiterhin gelten wie gehabt für alle synchronen und asynchronen Unterrichtskonzepte die bekannten Regelungen zur Teilnahmepflicht, zu Krankmeldungen und zur Beibringung von Attesten sowie zur Leistungsbewertung.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und hoffen auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
BALLHAUSEN
Abteilungsleiter
Medizin und Verwaltung
FABER, STRESE, HOLTAPPELS, STEINHAUSER
Bildungsgangleiter(in)
AKG, AMF, ASK, AZF