Nachricht an die Ausbildungsbetriebe der Abteilung Medizin und Verwaltung
Krefeld, 13.03.2021
An die Ausbildungsbetriebe der Auszubildenden
am Berufskolleg Vera Beckers
Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, liebe Auszubildenden,
gemäß den Vorgaben des Schulministeriums wird der Unterricht unserer Abschlussklassen in den Bildungsgängen Sport- und Fitnesskaufleute, Kaufleute im Gesundheitswesen und Medizinische Fachangestellte nach geltendem Stundenplan fortgeführt.
Die Abschlussklassen dieser Bildungsgänge werden in geteilten Gruppen parallel unterrichtet, um einerseits dem Infektionsschutz Rechnung zu tragen und um andererseits die zur Verfügung stehende Zeit bis zur Abschlussprüfung im Präsenzunterricht intensiv zu nutzen.
Diese Regelung gilt für die Bildungsgänge ‚Medizinische Fachangestellte‘ und ‚Kaufleute im Gesundheitswesen‘ sowie ‚Sport- und Fitnesskaufleute‘ bis zum 26. März 2021.
Der Präsenzunterricht muss in den Abschlussklassen des dualen Systems laut Vorgabe des Schulministeriums 3 Wochen vor dem Prüfungstermin beendet werden und wird dann wieder als Distanzunterricht fortgeführt.
Aus diesem Grund sind die Auszubildenden des Bildungsganges ‚Zahnmedizinische Fachangestellte‘ zur Zeit bis zur Abschlussprüfung wieder im Distanzunterricht.
Folgende Klassen des 1. und 2. Ausbildungsjahres in den genannten Ausbildungsberufen werden ab Montag, 15. März 2021 in geteilten Gruppen im Wechselmodell beschult. In der ersten Woche werden Auszubildende der Gruppe A am jeweils ersten Berufsschultag der Klasse im Präsenzunterricht beschult und die Gruppe B am jeweils zweiten Berufsschultag. In der Folgewoche tauschen die Gruppen dann die Präsenztage.
Die Zuordnung zu den Teilgruppen und die Festlegung eines vorgegebenen Sitzplanes erfolgt durch die Klassenlehrer*innen.
Zahnmedizinische Fachangestellte
AZF91, AZF92, AZF01, AZF02
Medizinische Fachangestellte
AMF91, AMF92, AMF93, AMF01, AMF02, AMF03
Sport- und Fitnesskaufleute
ASK91, ASK01
Kaufleute im Gesundheitswesen
AKG91, AKG92
An den Unterrichtstagen, die nicht im Präsenzunterricht durchgeführt werden, sowie für die anderen Klassen der aufgeführten Bildungsgänge gilt bis auf Weiteres das bekannte und bewährte Distanzunterrichtskonzept.
Der Distanzunterricht der Teilgruppen, die nicht im Haus sind, findet synchron, also zeitgleich zum Präsenzunterricht statt.
Die Freistellungspflicht laut § 15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht gilt für Präsenzunterricht und Distanzunterricht laut Stundenplan.
Klassen mit 12 Schüler*innen und weniger müssen nicht geteilt werden.
Für alle Unterrichtskonzepte gelten die bekannten Regelungen zur Teilnahmepflicht, zu Krankmeldungen und zur Beibringung von Attesten sowie zur Leistungsbewertung.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die schulweit gültigen Regelungen und Informationen der Schulleitung auf der Homepage des BK Vera Beckers, u.a. die grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auf dem gesamten Schulgelände.
Im Namen der Bildungsgangleiter*innen und Klassenlehrer*innen möchte ich Ihnen unsere jederzeitige Bereitschaft zum Informationsaustausch zusichern, gerade in diesen Zeiten der weiterhin problematischen Infektionslage.
Wir gehen davon aus, dass mit dieser maßvollen Ausweitung des Präsenzunterrichts in der Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzphasen unter angemessener Berücksichtigung des Infektionsgeschehens für alle Auszubildenden dem Bedürfnis nach erfolgreichem schulischen Lernen im gegenseitigen Austausch Rechnung getragen werden kann.
Wir hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
BALLHAUSEN
Abteilungsleiter
Medizin und Verwaltung
FABER, STRESE, HOLTAPPELS, STEINHAUSER
Bildungsgangleiter(in)
AKG, AMF, ASK, AZF