“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
– Art. 3 Abs. 2 GG –
Die englische Bezeichnung für das soziale Geschlecht „gender“ umfasst die unterschiedlichen Rollen, Normen und Verhaltensweisen, die Frauen und Männern in unserer Gesellschaft zugewiesen werden.
Diese sind erlernt und nicht angeboren und damit – im Gegensatz zum biologischen Geschlecht „sex“ – veränderbar.
Die regelmäßige Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei allen gesellschaftlichen Vorhaben wird Gender Mainstreaming genannt und ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Auch in schulischen Zusammenhängen muss dieser Ansatz Berücksichtigung finden, sowohl im Umgang mit Schülerinnen und Schülern als auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenssituationen von Lehrerinnen und Lehrern.
Im §15 des Landesgleichstellungsgesetzes ist geregelt, dass jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten eine Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und eine Stellvertreterin bestellt, die zum Beispiel bei Personalmaßnahmen zu beteiligen sind. Dies bedeutet für Schulen auf der Personalebene eine Beteiligung der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen u.a. bei Auswahlverfahren, Dienstreisen oder vorhersehbarer, längerfristiger Mehrarbeit.
Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen an Schulen soll sich darüber hinaus bei weiteren schulischen Handlungsfeldern einbringen, z.B. indem sie die Schulleitung bei verschiedenen Entscheidungen berät, wie beispielsweise bei der Fortbildungsplanung.
Impulse für geschlechterrelevante Aspekte von Unterricht und Schulleben sind dabei ebenso wichtig wie die Information und Fortbildung des Lehrerkollegiums.
Die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und die Stellvertreterin sind am BKVB aktuell:
Susanne Heussen (Ansprechpartnerin)
Kamila Ulrich (Stellvertreterin)
Neben der regelmäßigen und obligatorischen Teilnahme der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen oder ihrer Vertreterin bei Personalmaßnahmen, z.B. in den Einstellungsgesprächen des BKVB, hat sich die Schule in den vergangenen Jahren auf den Weg gemacht, den Gendergedanken systematisch in ihre Entscheidungs- und Entwicklungsstruktur zu integrieren:
- Verabschiedet wurden in einem ersten Schritt die Grundsätze zum Unterrichtseinsatz für Vollzeit- und Teilzeitkräfte am BKVB. Diese bieten Orientierung für alle Lehrerinnen und Lehrer der Schule und sind Grundlage für Übereinkünfte z.B. bei der Gestaltung des Stundenplans für Teilzeitkräfte.
- Zudem werden regelmäßig Wiederkehrergespräche geführt, in denen die Schulleitung zusammen mit der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen Lehrkräfte berät, die aus der Elternzeit zurück an die Schule kommen. In diesen Gesprächen wird versucht, die Anforderungen des Lehrerberufs und die damit verbundenen schulorganisatorischen Verpflichtungen mit den persönlichen Lebensbedingungen der jungen Eltern abzustimmen und ggf. auch individuelle Lösungen zu finden, die protokolliert und kommuniziert werden.
- Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des 7. Frauenförderplans wurde das Lehrerkollegium in einer Lehrerkonferenz über das Verhältnis von Männern und Frauen im Lehrerberuf sowie die Verteilung der Vollzeit- und Teilzeitkräften informiert. Eine Auswertung der schulinternen Geschlechterverteilung im Hinblick auf Beförderungsämter zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 zeigte dabei für das BKVB eindeutige Ergebnisse, da hier Frauen überdurchschnittlich häufig vertreten sind.
Durch die regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Gendergerechtigkeit in Kooperation mit den Ausbildungskoordinatoren des BKVB, so dass Referendarinnen und Referendare des BKVB schon während ihrer Ausbildung für geschlechtersensiblen Fachunterricht sensibilisiert werden. Durch die regelmäßige Wiederholung dieser Veranstaltung wird zudem erreicht, dass auch junge Lehrerinnen und Lehrer über ihre Rechte und Pflichten als Eltern und/oder Teilzeitkräfte informiert sind.
Auf Unterrichtsebene zeigt sich die Berücksichtigung eines geschlechtersensiblen Ansatzes besonders im Bildungsgang „Zweijährige Berufsfachschule für Gesundheit“ (CGW), der seit zwei Schuljahren in Form eines Pilotprojektes einen geschlechtergetrennten naturwissenschaftlichen Unterricht durchführt. Lehrkräfte und Schülerschaft empfinden diese Trennung als gewinnbringend, so dass dieser Ansatz auch weiterhin verfolgt wird und ggf. auch auf andere Bildungsgänge übertragen wird.
Wie bereits im letzten Jahr wird das BKVB auch 2019 wieder am Boys´Day teilnehmen und jungen Schülern der 8. Klasse Einblicke in vermeintlich weibliche Berufe geben, für die das BKVB ausbildet und deren Schwerpunkte die Bildungsgänge der Schule prägen.
Die hier geschilderten Maßnahmen zeigen, dass das Berufskolleg Vera Beckers gendersensibel arbeitet und seine Lehrerinnen und Lehrer, Referendarinnen und Referendare sowie die Schülerinnen und Schüler in geschlechterspezifischen Belangen erfolgreich fördert und unterstützt.
Auch in den kommenden Jahren wollen wir diesen Ansatz weiterverfolgen und vertiefen.