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Selbsttests

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

auch nach den Sommerferien führen wir am BKVB zwei Tests je Woche für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal durch. Davon ausgenommen sind lediglich Personen die nachweisen, dass sie ausreichend geimpft oder genesen sind, also:

  1. Nachweis einer vor mind. 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff, oder
  2. Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf Labordiagnostik beruht (z.B. PCR,…) und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, oder
  3. Nachweis eine positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

Im Rahmen der Einschulung kann es sein, dass auch geimpfte oder genesene Schüler*innen getestet werden, da der Status aller Schüler*innen einer Klasse nicht immer kurzfristig festgestellt werden kann.

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung durch Schülerinnen und Schüler. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal:

https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den vorgesehenen Tagen in der Regel zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt – aktuell befinden sich unsere Klassen in der Regel bekanntlich im Wechselunterrichtsmodell, d.h. es ist jeweils die halbe Klasse vor Ort.

Die lt. Stundenplan zugeordneten Lehrkräfte beaufsichtigen dabei die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.

Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.

Details zur Durchführung des Tests können Sie einem Video auf der Herstellerseite unter dem folgenden Link genau betrachten – wir empfehlen dringend, dass Sie sich das Video zur Vorbereitung auf die Testungen in Ruhe anschauen (Video mit Mädchen weiter unten auf der Seite)!

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/

Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal:

https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an der Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Maßnahmen vernachlässigt werden. Neben den Testungen setzen wir weiterhin auf die bekannten Regeln: Abstand halten  – Maske tragen  – Hände waschen!

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, es stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden. Die Schulleitung informiert die Eltern und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause entlassen werden kann (Fußweg bzw. Eigenabreise mit Fahrrad, eigenem Kfz. o.ä.) oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden.

Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht der Schule gegenüber dem Gesundheitsamt. Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler bzw. deren Eltern/Sorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen.

Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden.

Wir wünschen weiterhin alles Gute und Gesundheit – herzliche Grüße,

Stefan Bur, Schulleiter                                  Barbara Stockmann, Stellvertretende Schulleiterin

Hygieneregeln am BKVB

Hygiene-Maßnahmen am BKVB:

  • Wir empfehlen ausdrücklich allen Personen am BKVB die Nutzung der Corona-Warn-App!
  • Bitte beachten Sie, dass in den Innenräumen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht. Als medizinische Masken gelten sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95-Masken.
  • Die „Maskenpflicht“ gilt für die Schülerinnen und Schüler auch für den Unterricht.
  • Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, medizinischen Masken zu beschaffen.
  • In Klausuren bis 90 Minuten Länge ist das Essen verboten. Auch in längeren Klausuren soll die Nahrungsaufnahme kurz gehalten werden.
  • Der Schulbeginn ist regulär um 8.00 Uhr.
  • In jedem Raum, in dem eine Klasse oder Lerngruppe unterrichtet wird, gibt es einen festen Sitzplan, der zwingend eingehalten werden muss.
  • Das möglichst dauerhafte Lüften der Unterrichtsräume ist sicherzustellen. Bitte passen Sie an kühleren Tagen Ihre Garderobe hieran an.
  • Die Reinigungsintervalle und die Reinigungsintensität der Schulreinigung bleibt weiterhin erhöht; eine Desinfektion von Tischen, Türklinken und Handläufen erfolgt täglich.
  • Jede Klasse und jede Toilette ist mit ausreichend Seife und Papierhandtüchern ausgestattet worden, die regelmäßig aufgefüllt werden. Auf das regelmäßige Händewaschen wird hingewiesen. Räume, die nur einzeln zu betreten sind, wurden mit Hinweisschildern ausgestattet; auf den Gängen, u.a. vor den Sekretariaten und Toiletten, wurden Markierungen angebracht.
  • Die Pausenregelung wurde flexibilisiert, damit nicht alle Schüler*innen gleichzeitig in die Pausen bzw. zu den Klassenräumen gehen. Gerade Raumnummern (z.B. B100, B102, B104, …) beginnen pünktlich mit dem Untericht und beenden ihn 10 Minuten früher – ungerade Raumnummern (z.B. B101, B103, …) beginnen 10 Minuten später mit dem Unterricht und hören pünktlich auf.

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