Zeugnisse und Dokumente


Beglaubigte Kopien von Zeugnissen

Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses? Das geht ganz einfach:

So funktioniert’s:

  • Kommen Sie während unserer Öffnungszeiten ins Sekretariat
  • Bringen Sie das Original-Zeugnis mit (keine Kopie!)
  • Wir erstellen Ihnen vor Ort die beglaubigte Kopie

Wichtig zu wissen: Wir dürfen nur Zeugnisse beglaubigen, die unsere Schule selbst ausgestellt hat. Zeugnisse von anderen Schulen oder Universitäten können wir nicht beglaubigen.

Alternative Anlaufstellen für Beglaubigungen:

  • Pfarrämter
  • Bürgerzentren der Rathäuser

Zweitschriften (wenn das Original verloren ist)

Haben Sie Ihr Original-Zeugnis verloren oder wurde es zerstört? Dann benötigen Sie eine Zweitschrift.

Was ist eine Zweitschrift? Eine Zweitschrift ist ein neues Original-Dokument, das als “Zweitschrift” gekennzeichnet ist. Von dieser Zweitschrift können Sie wieder beglaubigte Kopien anfertigen lassen.

So beantragen Sie eine Zweitschrift:

Senden Sie eine E-Mail an: zweitschriften@bkvb.de

Geben Sie bitte folgende Informationen an:

  • Name, auf den das Zeugnis ausgestellt war (bei Namensänderung durch Heirat: den alten Namen angeben!)
  • Jahr der Zeugnisausstellung
  • Art des Zeugnisses (z.B. Abiturzeugnis, Fachhochschulreife-Zeugnis)
  • Evtl. Telefonnummer für die Benachrichtigung, wenn das Zeugnis abholbereit ist, wir informieren in der Regel per Mail

Kosten:

  • Schulbescheinigungen für ehemalige Schülerinnen und Schüler: 5 Euro
  • Zweitschriften: 10 Euro

Bitte überweisen Sie den Betrag mit dem Namen (wie auf dem Zeugnis) als Verwendungszweck auf das folgende Konto: DE22 3205 0000 0080 0221 30

Bearbeitungszeit: Die Erstellung einer Zweitschrift dauert in der Regel mehrere Tage, da ein neues Original mit Unterschriften erstellt werden muss.

Abholung:

  • Zweitschriften können nicht per Post verschickt werden
  • Persönliche Abholung im Sekretariat während der Öffnungszeiten erforderlich
  • Falls eine andere Person die Zweitschrift für Sie abholt, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht

Bitte beachten Sie: Nur Abschlusszeugnisse werden langfristig archiviert und können als Zweitschrift ausgestellt werden. Normale Jahreszeugnisse können nur für einen begrenzten Zeitraum als Zweitschrift angefordert werden.