Zeugnisse und Dokumente
Beglaubigte Kopien von Zeugnissen
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses? Das geht ganz einfach:
So funktioniert’s:
- Kommen Sie während unserer Öffnungszeiten ins Sekretariat
- Bringen Sie das Original-Zeugnis mit (keine Kopie!)
- Wir erstellen Ihnen vor Ort die beglaubigte Kopie
Wichtig zu wissen: Wir dürfen nur Zeugnisse beglaubigen, die unsere Schule selbst ausgestellt hat. Zeugnisse von anderen Schulen oder Universitäten können wir nicht beglaubigen.
Alternative Anlaufstellen für Beglaubigungen:
- Pfarrämter
- Bürgerzentren der Rathäuser
Zweitschriften (wenn das Original verloren ist)
Haben Sie Ihr Original-Zeugnis verloren oder wurde es zerstört? Dann benötigen Sie eine Zweitschrift.
Was ist eine Zweitschrift? Eine Zweitschrift ist ein neues Original-Dokument, das als “Zweitschrift” gekennzeichnet ist. Von dieser Zweitschrift können Sie wieder beglaubigte Kopien anfertigen lassen.
So beantragen Sie eine Zweitschrift:
Senden Sie eine E-Mail an:
zweitschriften@bkvb.deGeben Sie bitte folgende Informationen an:
- Name, auf den das Zeugnis ausgestellt war (bei Namensänderung durch Heirat: den alten Namen angeben!)
- Jahr der Zeugnisausstellung
- Art des Zeugnisses (z.B. Abiturzeugnis, Fachhochschulreife-Zeugnis)
- Evtl. Telefonnummer für die Benachrichtigung, wenn das Zeugnis abholbereit ist, wir informieren in der Regel per Mail
Kosten:
- Schulbescheinigungen für ehemalige Schülerinnen und Schüler: 5 Euro
- Zweitschriften: 10 Euro
Bitte überweisen Sie den Betrag mit dem Namen (wie auf dem Zeugnis) als Verwendungszweck auf das folgende Konto: DE22 3205 0000 0080 0221 30
Bearbeitungszeit: Die Erstellung einer Zweitschrift dauert in der Regel mehrere Tage, da ein neues Original mit Unterschriften erstellt werden muss.
Abholung:
- Zweitschriften können nicht per Post verschickt werden
- Persönliche Abholung im Sekretariat während der Öffnungszeiten erforderlich
- Falls eine andere Person die Zweitschrift für Sie abholt, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht
Bitte beachten Sie: Nur Abschlusszeugnisse werden langfristig archiviert und können als Zweitschrift ausgestellt werden. Normale Jahreszeugnisse können nur für einen begrenzten Zeitraum als Zweitschrift angefordert werden.