Berufsschule Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter
Nicht nur die
Berufsbezeichnung (früher: Zahnarzthelferin/Zahnarzthelfer), auch das
Berufsbild hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Von einem/einer guten Zahnmedizinischen Fachangestellten in einer modern geführten Praxis wird heute viel verlangt:
- Medizinisches Wissen
- Technisches Verständnis
- Kaufmännisches Denken
- Interesse an Organisations- und Verwaltungsfragen
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Voraussetzung hierfür ist eine qualifizierte Ausbildung. Zusätzlich sind notwendig:
- Persönliches Engagement
- Die Bereitschaft sich fortzubilden
- Die Fähigkeit, mit Menschen umzugehen
So gesehen übt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis einen modernen und interessanten Beruf innerhalb des Gesundheitswesens aus.
Die
Ausbildung findet im so genannten
"dualen System" statt, d. h. der
praktische Teil wird in der
Zahnarztpraxis und der
theoretische Teil am
Berufskolleg absolviert. Sie endet nach drei Jahren mit der Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann sie um ein halbes Jahr verkürzt werden.
Der schulische Teil der Ausbildung orientiert sich an den Handlungsfeldern der beruflichen Praxis, die im Lehrplan als Lernfelder bezeichnet werden. Die Lerninhalte, die fächerübergreifend ausgelegt sind, werden in folgenden Fächern vermittelt:
Allgemein bildende Fächer
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Berufsbezogene Fächer |
- Deutsch / Kommunikation
- Politik / Gesellschaftslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Religion
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- Zahnmedizinische Assistenz
- Leistungsabrechnung
- Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen
- Praxismanagement
- Datenverarbeitung
- Englisch
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Erforderliche Anmeldeunterlagen
Generell erfolgt die Anmeldung über den jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Am ersten Schultag sind bitte folgende Dokumente mitzubringen:
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses mit dem höchsten erreichten Abschluss
- Zeugnis der zuletzt besuchten Schule
- Ausbildungsvertrag bzw. eine entsprechende Bescheinigung des Betriebes