Beginn des neuen Kurses im Schuljahr 2012/ 2013 am 23.08.2012
Fachschule für Motopädie
Berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Motopädin/Motopäden
Berufsbild:
• Körper- und bewegungsorientierte Förderung und Therapie von Menschen, die in ihren
Wahrnehmungs- und Bewegungsfunktionen eingeschränkt oder behindert sind
• Vorbeugende ganzheitliche Entwicklungsförderung im Bewegungsbereich
Berufsfelder:
• Tätigkeit in Prävention, Therapie und Rehabilitation in
• Schulen, Sonderschulen, Tageseinrichtungen für Kinder
• Therapie- und sozialpädiatrischen Zentren und in klinischen Einrichtungen
• Einrichtungen der Altenhilfe
• Selbstständiger Tätigkeit u.a.m.
Ausbildungsziel:
Eine wesentliche Grundlage des motopädischen Handelns ist eine offene, von Wertschätzung geprägte Einstellung gegenüber dem menschlichen Leben. Im Rahmen der Weiterbildung steht die Befähigung im Vordergrund, eine berufliche Handlungskompetenz für die Förder- und Therapieaufgaben in der Motopädie zu entwickeln.
So sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dem Arbeitsfeld entsprechend,
befähigt werden:
• diagnostische Erkenntnisse zu gewinnen, auszuwerten und mitzuteilen
(z. B. in Form von Beratungsgesprächen und Gutachten),
• unter Einbeziehung reflektierter Selbst- und Fremdwahrnehmung ein individuelles situa-
tions- und bedürfnisorientiertes, freudvolles Bewegungsangebot mit den Betroffenen zu
gestalten,
• das familiäre und soziale Umfeld mit einzubeziehen und auf die Gestaltung von
Lebensumwelten Einfluss zu nehmen.
Aufnahmevoraussetzungen
Für die Aufnahme in die Fachschule gelten folgende Voraussetzungen:
a) eine abgeschlossene Fachausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen und eine psychomotorische, sportliche, rhythmische oder tänzerische Qualifikation und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis
oder
b) den Abschluss als staatlich geprüfte Gymnastiklehrerin oder staatlich geprüfter Gymnastiklehrer oder den Hochschulabschluss als Sportlehrerin oder Sportlehrer und eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis.
Dauer und Organisation, Abschluss:
Die Ausbildung erstreckt sich in der bei uns angebotenen berufsbegleitenden Form über einen Zeitraum von 2 Jahren.
Pro Schuljahr werden 700 Unterrichtsstunden erteilt, wobei ca. 160 Stunden auf die angeleitete motopädische Praxis am Arbeitsplatz entfallen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Fachschule wird die Berechtigung erworben, die
Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Motopädin / Staatlich anerkannter Motopäde“ zu führen.
Stundentafel:
Abschlussprüfung:
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Arbeiten. Die Aufgabe für jede der Arbeiten muss sich aus den beruflichen Handlungsfeldern ergeben und die Anforderungsbereiche Reproduktion, Anwendung und Problemlösung beinhalten.
Unterrichtszeiten:
Der Unterricht wird am Dienstag und Donnerstag von 17.30 - 21.30 erteilt. Einmal monatlich findet am Freitagnachmittag (17.00 - 20.15) und am Samstagvormittag (09.00 - 16.00) Unterricht sowie zusätzlich angeleitete motopädische Praxis an der Arbeitsstelle statt.
Anmeldung
Bewerben Sie sich bitte mit folgenden Unterlagen bei uns im Schulsekretariat:
- Bewerbungsschreiben
- Nachweis der unter den Aufnahmevoraussetzungen aufgeführten Eingangsqualifikationen
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Nachweis einer geeigneten Arbeitsstätte, an der motopädische Förderung geleistet werden kann
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monatze sein darf
- Beginn des neuen Kurses: 23.08.2012
Für persönliche Beratungsgespräche stehen wir nach Vereinbarung gerne zur
Verfügung:
Beatrix Spillecke-Holst Werner Ackers
Abteilungsleiterin Bildungsgangleiter
und weitere Kolleginnen und Kollegen des Bildungsganges