Einstieg in Klasse FOS 12 B
Wie auf der Basisseite erwähnt, kann man in die Klasse 12 „einsteigen“, wenn man zusätzlich zur Fachoberschulreife eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen kann. Die Aufnahme erfolgt dann in die Klasse FOS 12 B (B für Berufsabschluss).
Die Berufsausbildung soll im Sozial- und Gesundheitswesen erfolgt sein, z. B. als Erzieher/-in, Kinderpfleger/-in, Altenpfleger/-in, Sozialhelfer/-in, Krankenpfleger / Krankenschwester, Masseur/-in, Logopäde / Logopädin, MTA usw.
Einer abgeschlossenen Berufsausbildung gleichwertig ist eine nachgewiesene
- mindestens vierjährige einschlägige berufspraktische Tätigkeit
- mindestens vierjährige selbständige Führung eines Haushaltes
- mindestens vierjährige selbständige Berufstätigkeit
- Ausbildung bei der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder der Bundeswehr
(Hier sind jedoch besondere Voraussetzungen zu beachten.)
Die Unterrichtsfächer für die Klassen FOS 12 (im Anschluss an die Klasse FOS 11) und FOS 12 B sind identisch:
Erziehungswissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Soziologie, Mathematik, Biologie, Informatik, Wirtschaftslehre, Englisch, Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre, Französisch (im Differenzierungsbereich)
Im Verlaufe des Schuljahres werden in der Regel Projekttage zu diversen Institutionen sozialer Arbeit, sogenannte Methodentage und eine einwöchige Studienreise, die an Unterrichtsinhalte gebunden ist, durchgeführt. Die Teilnahme an diesen Maßnahmen ist verpflichtend.
Der Bildungsgang schließt mit einer Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ab. Mit dem entsprechenden Zeugnis erwirbt der Schüler / die Schülerin die Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen oder entsprechenden Studiengängen der Gesamthochschulen.
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