Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie z. B. folgende Berechtigungen:
● Berufstätigkeit als Sozialhelferin/Sozialhelfer
● Übergang in weiterbildende Schulen (nur mit Fachoberschulreife)
- Fachschule für Sozialpädagogik
(Staatlich anerkannte/r Erzieher/in und Fachhochschulreife)
- Fachschule für Heilerziehungspflege
(Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in und Fachhochschulreife)
- Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
Schwerpunkt: Gesundheit (Fachhochschulreife)
- Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen
Schwerpunkt: Ernährung und Hauswirtschaft (Fachhochschulreife)
- Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen (Fachhochschulreife)
(diese fünf Bildungsgänge werden an unserer Schule angeboten)
- Fachseminar für Altenpflege (Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in)
- Krankenpflegeschule (Gesundheits- und Krankenpfleger/in)
● Übergang in eine Klasse 11 der gymnasialen Oberstufe
(nur mit Fachoberschulreife und Qualifikation)
- Gesamtschule und Gymnasium (Allgemeine Hochschulreife)
- Berufskolleg (Allgemeine Hochschulreife):
z. B. Erzieher/in und Allgemeine Hochschulreife
z. B. Freizeitsportleiter/in und Allgemeine Hochschulreife
(diese beiden Bildungsgänge werden an unserer Schule angeboten)
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